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Annahme, Dauer der Kommission:

Es werden nur Markenartikel in einwandfreien, gereinigten Zustand in Kommission genommen. Die Kommissionszeit endet spätestens nach 2 Monaten. Nicht verkaufte Waren sind spätestens bis 4 Wochen nach Ablauf der Kommissionszeit vom Lieferant/Eigentümer abzuholen. Nicht fristgemäß abgeholte Ware wird karitativen Organisatoren zugeführt. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht nicht. Der Lieferant/Eigentümer garantiert für die Echtheit der gelieferten Waren.

Verkaufserlös, Verteilung:

Der Lieferant/Eigentümer ist einverstanden, dass im Laufe der Kommissionszeit Preisreduzierungen bis 30 % vorgenommen werden, zu den Saisonschlussverkäufen eine weitere Reduzierung nach Ermessen des Kommissionärs. Festpreise können im Einzelfall abgesprochen werden. Der Lieferant/Eigentümer erhält 40 % des Verkaufserlöses. Die Abrechnung für den Eigentümer erfolgt per Banküberweisung oder Barauszahlung. Samstags können keine Abrechnungen vorgenommen werden. Weiterhin ist der Lieferant/Eigentümer dafür verantwortlich, sich über seine Verkäufe / Verkaufskonto zu informieren.

Versicherung, Haftung:

Die Kommissionsware ist nur während der Kommissionszeit und ausschließlich gegen Einbruch, Feuer- und Wasserschäden bis max. ¤ 25,- pro Stück versichert. Eine weitergehende Haftung des Kommissionärs, insbesondere für Beschädigungen, Verschmutzungen oder das Abhandenkommen der Ware wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der § 390 HGB ist ausdrücklich abgedungen, soweit der Verlust oder die Beschädigung der Kommissionsware nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Angestellte und sonstige Mitarbeiter des Kommissionärs.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Secondavendi Team

(Änderungen vorbehalten)


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